Zulieferer pausieren, Lieferungen kommen nicht rechtzeitig an und im schlimmsten Fall ruht die Baustelle. Die Realisierung oder Fertigstellung vieler Wind- oder Photovoltaik-Projekte kann aktuell aus vielen Gründen nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen vollzogen werden.

Längere Fristen bei Realisierung

Angesichts der Lage hat die Bundesnetzagentur die Regeln zur Ausschreibung von Erneuerbare Energien Projekten der aktuellen Ausnahmesituation angepasst. Die Realisierungsfristen für Windenergieanlagen an Land und Biomassekraftwerke werden auf formlosen Antrag der Projektierer unbürokratisch verlängert.

Anträge auf Verlängerung formlos per E-Mail

Die Anträge können formlos per E-Mail gestellt werden, mit dem Antrag sind die Gründe mitzuteilen, die zu einer Verzögerung des Projekts geführt haben. Strafzahlungen bei verzögerten Projekten sollen zunächst ausgesetzt werden. Die Bundesnetzagentur bittet darum, Fragen zu dem neuen Vorgehen und zu den Ausschreibungen ausschliesslich per E-Mail zu stellen, unter: ee-ausschreibungen@bnetza.de.

Aussetzung der Pönalen

Für Zuschläge für Windenergieanlagen an Land werden eigentlich unabhängig von der Verlängerung der Realisierungsfrist nach Ablauf der ursprünglichen Realisierungsfrist Strafzahlungen fällig. Die Bundesnetzagentur wird jedoch bis auf Weiteres keine entsprechende Mitteilung an die Übertragungsnetzbetreiber machen, so dass keine Pönalen erhoben werden können. Die setzt voraus, dass ein Antrag auf Verlängerung gestellt wurde.

Zahlungsberechtigung bei Photovoltaik

Bei Photovoltaikanlagen ist die Beantragung einer Zahlungsberechtigung bis auf weiteres vor der Inbetriebnahme der Anlage möglich, wenn die geplante Anlage als Projekt im Marktstammdatenregister erfasst ist, so dass der Zuschlag nicht verfällt. Bei der Beantragung der Zahlungsberechtigung sind die Gründe mitzuteilen, die zu einer Verzögerung des Projekts geführt haben.

Ausschreibungen finden statt, Verzögerungen im Zuschlagsverfahren möglich

Ausschreibungen finden auch weiterhin wie gesetzlich vorgegeben statt. Die Termine finden sich nach wie vor auf der Internetseite der BNetzA.

Die Gebote müssen fristgerecht eingereicht werden. Doch bei der Öffnung und Prüfung der Gebote könne es zu Verzögerungen kommen, weil dies mit hohem Personalaufwand verbunden sei.

Realisierungsfristen starten später, geänderte Bekanntgabe

Eine wesentliche Änderung im aktuellen Verfahren ist, dass die Zuschläge nicht im Internet bekanntgegeben werden. Damit beginnen aufgrund mangelnder öffentlicher Bekanntgabe die Fristen für u.a. Pönale, Realisierung und Zahlung der Zweitsicherheit nicht zu laufen. Erst nach einer Beruhigung der Lage werde dies nachgeholt.

Erfolgreiche Bieter werden eine schriftliche Zusicherung erhalten, dass sie einen Zuschlag bekommen auch ausgeschlossene Bieter und Bieter, die keinen Zuschlag aufgrund des gebotenen Werts erhalten, werden informiert.

Die Zahlen zu der eingegangenen Gebotsmenge, des höchsten sowie niedrigsten Gebotswerts und der bezuschlagten Gebote werden jedoch veröffentlicht.

 

Wir verfolgen die Entwicklungen kontinuierlich und sind gerne bereit, Ihre Fragen zu beantworten und eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre Situation zu finden.

Als Ansprechpartner stehen Ihnen gerne unsere Spezialisten Dr. Axel Röpke und Ingo Schmidtmann zur Verfügung.