Immobilien kaufen, verkaufen & entwickeln

Rechtsberatung zu Immobilien in Deutschland

Wir unterstützen Sie bei allen Projekten rund um den Kauf, den Verkauf und die Entwicklung von Immobilien in Deutschland. Wir sind im deutschen Immobilienrecht zu Hause und wissen, was Investoren auf dem deutschen Immobilienmarkt umtreibt. Dabei unterstützen und beraten wir deutsche wie internationale Anleger- und Immobilienfonds in allen rechtlichen Belangen.

So helfen wir Ihnen konkret – drei Beispiele für unsere Rechtsberatung für Ihr Immobiliengeschäft in Deutschland

Sie wollen als institutioneller Anleger Immobilien in Deutschland kaufen?
Wir prüfen im Vorfeld alle rechtlichen Aspekte der Immobilie und des Erwerbs, zeigen mit dem Kauf verbundene Möglichkeiten und Risiken auf, verhandeln und beurkunden den Kaufvertrag und klären Fragen zur Finanzierung und Beleihung.

Sie wollen als institutioneller Anleger Bauprojekte entwickeln?
Dann prüfen wir für Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen, gestalten mit Ihnen die nötigen Architekten- und Bauverträge und unterstützen Sie bei der Klärung etwaiger genehmigungsrechtlicher Themen mit den Behörden oder bei Problemen mit Nachbarn und anderen Beteiligten.

Sie wollen als Vermieter oder als Mieter einen Mietvertrag für eine Gewerbe-Immobilie abschließen?
Wir beraten Sie zu allen rechtlichen Aspekten des Vertragsschlusses, arbeiten den neuen Gewerbemietvertrag aus und führen für Sie auf Wunsch Verhandlungen mit dem Mieter oder Vermieter.

Wir beraten Sie zum Immobilienrecht insbesondere in diesen Bereichen:

  • An- und Verkauf von Einzelobjekten, Zinshäusern, Portfolios: z. B. Due Diligence, Kaufvertragsentwurf und Kaufvertragsverhandlung
  • Strukturierung und Begleitung sogenannter Bieterverfahren
  • Immobilien- und Projektentwicklung: Bauprojekte, öffentlich-private Partnerschaft/Public-private-Partnership (PPP), Nachbarschaftsvereinbarungen, städtebauliche Verträge, öffentlich geförderter Wohnungsbau
  • Baurecht und Architektenrecht
  • Aufteilung nach WEG und Verkauf von Wohnungseigentum: z. B. Aufteilungs-Due Diligence, Teilungserklärungen
  • Gewerbliches Mietrecht: z. B. Vertragsgestaltung und Vertragsbeendigung
  • Kostenmiete im öffentlich geförderten Wohnungsbau
  • Allgemeines Mietrecht einschließlich Prozessführung, Mieterhöhungen, Räumungsklagen und Zahlungsklagen
  • Unterstützung im Tagesgeschäft bei der Immobilienverwaltung
  • Betriebskosten und Heizkosten: z. B. Abrechnung und Beratung zu Besonderheiten
  • Rechtliche Begleitung von Modernisierungsmaßnahmen bei Immobilien
  • Begleitung gesellschaftsrechtlicher Immobilientransaktionen (Share-Deals)
  • Beratung im Zusammenhang mit der Finanzierung, Refinanzierung von Immobilien
  • Beratung im Zusammenhang mit öffentlich geförderten Immobilien: z. B. Wirtschaftlichkeitsberechnung, Ablösung von Darlehen, Mietanpassungen

Sie wollen Immobilien in Deutschland kaufen, verkaufen oder entwickeln?

Ihre Ansprechpartner bei Tyskret Sagawe & Klages für diesen Bereich sind:
Christoph Schulze
Christoph SchulzeRechtsanwalt
Dr. Matthias Laas
Dr. Matthias LaasRechtsanwalt
Dr. Mark Unger
Dr. Mark UngerRechtsanwalt