Die deutsche Immobilienwirtschaft befindet sich angesichts der erheblichen Veränderung der Weltlage in einem dynamischen Veränderungsprozess.

Der Kampf gegen den Klimawandel duldet keinen Aufschub mehr. Es bedarf daher einer möglichst reibungslosen Transformation von fossil zu erneuerbar.

Globale Krisenherde haben eine gestiegene Inflation und daraus resultierend erhebliche Zinssteigerungen hervorgerufen. Dies hat insbesondere die Boomjahre der Immobilienwirtschaft jäh beendet.

Der tatsächliche Bedarf an Wohnungen kann derzeit nicht im Ansatz bedient werden.

Vor diesem Hintergrund gibt es zahlreiche Gesetzesänderungen und -vorschläge, die zum Teil von der Bundesregierung oder den Landesregierungen veranlasst sind, zum Teil von europäischer Ebene vorgegeben werden.

Dieser wöchentliche Blog soll dabei helfen, gerade aus internationaler Perspektive die wichtigsten Entwicklungen mitzuschneiden.

WOCHE 1:

  • Was gibt es Neues auf dem deutschen Immobilienmarkt?

Im Jahr 2023 erreichte die Leistung neu installierter Photovoltaikanlagen Rekordhöhen, was nicht zuletzt an einem Boom von „Balkonkraftwerken“ liegt.

Es ist tatsächlich in Kraft getreten: seit Anfang Januar 2024 gilt in Deutschland das Gebäudeenergiegesetz (national wie international bekannt geworden auch als „Habecks Heizungsgesetz“) – https://www.gesetze-im-internet.de/geg/index.html

Wichtiger vielleicht noch, aber aus skandinavischer Perspektive wohl eher müde belächelt: der deutsche Versuch des „Einstiegs“ in die Fernwärmeplanung mit dem sog. Wärmeplanungsgesetz, das ebenfalls seit Anfang Januar in Kraft ist – https://www.gesetze-im-internet.de/wpg/BJNR18A0B0023.html. Das Gebäudeenergie- und das Wärmeplanungsgesetz sollen ineinandergreifen und die deutsche Wärmewende einleiten.

Preise für deutsche Wohnimmobilien sind im letzten Jahr so stark gefallen, wie seit mindestens 60 Jahren nicht

  • Eigentumswohnungen verbilligten sich um 8,9 %
  • Einfamilienhäuser verbilligten sich um 11,3 %
  • Mehrfamilienhäuser verbilligten sich um 20,1 %

 Gewerbeimmobilien: Seit der Corona-Pandemie stehen viele Gewerbeimmobilien leer. Laut aktuellen Untersuchungen stehen in den 7 Metropolen Deutschlands etwa 1,8 Millionen qm in Wohnraum umwandlungsfähige Bürofläche zur Verfügung. Die Bundesregierung beabsichtigt Anreize für einen Umbau zu schaffen.

  • Was ist in Hamburg los?

Auch die Freie und Hansestadt Hamburg – mit dem Ziel ins Rennen gegangen im Jahr 10.000 Genehmigungen für den Wohnungsbau zu erteilen – hat ihr Ziel 2023 klar verfehlt. Gerade einmal 5404 sind es im letzten Jahr geworden. Politik tut, was Politik tun muss: gelobt wird die hohe Bewilligung von Förderungen für den sozialen Wohnungsbau (2380 Bewilligungen). 

  • Und was macht die Rechtsprechung so? ⚖️

Gerade bei Städten und Kommunen ist es mittlerweile beliebt eigene Grundstücke nicht mehr zu veräußern, sondern im Wege eines sog. Erbbaurechts (umgangssprachlich häufig auch: Erbpacht) mit Bauverpflichtung zu vergeben. Die Regeln hierfür sind im Erbbaurechtsgesetz geregelt. Hierbei bestehen für die Städte und Kommunen laut BGH aber Gestaltungsspielräume, die dazu führen können, dass ein Erbbauberechtigter, der seinen Pflichten (insbesondere der Baupflicht) nicht nachkommt, im schlimmsten Fall sein Erbbaurecht entschädigungslos verliert (BGH, Urteil vom 19. Januar 2024, Az. V ZR 191/22). Das Erbbaurecht wird daher vermutlich der Liebling der Städte und Kommunen bleiben.