Die EU will die Wasserstoffproduktion bis 2030 auf zehn Millionen Tonnen pro Jahr steigern. Ziel ist es, ein Viertel des gesamten in Europa produzierten Stroms hierfür zu verwenden. Die EU will aber erreichen, dass der enorme Bedarf nicht mit Kohle und Gas gedeckt wird, sondern mit Wind und Sonne. In Zeiten ohne Wind- und Solarenergie sollen die Elektrolyseure, die den Wasserstoff erzeugen, abgeschaltet werden. Bis 2030 sollen 67 Prozent des europäischen Stroms aus erneuerbaren Quellen kommen.

Klarheit für Industrie und Investoren

Die folgenden Vorgaben hat die Kommission nun in einem delegierten Rechtsakt präsentiert: 

  • – Zwischen dem Stromerzeuger und dem Wasserstofferzeuger muss es einen festen Abnahmevertrag für Strom („Power Purchase Agreement“/„PPA“) geben.
  • – Ab dem Jahr 2028 soll der Strom für grünen Wasserstoff nur aus erneuerbaren Quellen stammen, die jünger als 36 Monate sind und nicht öffentlich gefördert wurden.
  • – Bis 2029 muss der Strom im selben Monat produziert werden wie der Wasserstoff, ab 2030 in derselben Stunde. Zu Zeiten, in denen der Strompreis unter 20 Euro pro Megawattstunde liegt, kann auch Strom aus dem Netz bezogen werden.
  • – Strom und Wasserstoff müssen in der Regel in derselben Stromgebotszone erzeugt werden.
  • – Stromgebotszonen mit mehr als 90 Prozent erneuerbaren Energien im Netz fallen diese Kriterien weg (bisher ist das nur in Nordschweden der Fall)

Weiterer Gesetzgebungsprozess 

Die nun vorgelegten Regeln sind in einem delegierten Rechtsakt der EU-Kommission enthalten. Er erhält Rechtskraft, wenn EU-Parlament oder Rat nicht innerhalb von zwei Monaten Einspruch erheben.

Ansprechpartner: Dr. Axel B. Röpke

 

Foto: unsplash/American Power Association