Der Koalitionsvertrag der rot-grünen Landesregierung für die Freie und Hansestadt Hamburg: Das sind die Auswirkungen für das Immobilienrecht und das Recht der Erneuerbaren Energien.

Parallel zur Corona-Krise haben die Landesverbände der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen über eine Neuauflage der Koalition in der 22. Legislaturperiode der Hamburgischen Bürgerschaft verhandelt. In dieser Woche wurde nunmehr als Ergebnis dieser Verhandlungen der Hamburger Koalitionsvertrag präsentiert. Zentralen Raum nehmen in diesem Vertrag wenig überraschend unter anderem die Themen Stadtentwicklung und Klimaschutz ein. Wir haben für Sie die wichtigsten Pläne für unsere zentralen Beratungsbereiche Immobilien und Erneuerbare Energien zusammengefasst:

 

1. Das sind die Pläne im Hamburger Koalitionsvertrag für den Bereich Immobilien

SPD und Grüne haben mit dem Hamburger Koalitionsvertrag zahlreiche Neuerungen im Bereich Immobilien vorgestellt. Wir haben für Sie die Änderungen in den wichtigsten fünf Bereichen zusammengefasst: Wohnungsbau, Stadtentwicklung, Miete, Steuern und Bundesratsinitiativen.

 

Das soll sich im Wohnungsbau ändern:

  • An dem Ziel von 10.000 Baugenehmigungen pro Jahr wird festgehalten. Das Bündnis für Wohnen wird neu aufgelegt. Potenzial wird insbesondere entlang der großen Verkehrsadern gesehen (sogenanntes Magistralenkonzept).
  • Der Drittelmix soll erhalten werden, in zentralen Lagen will man sich aber an einem Bedarf von 50 % sozialem Wohnungsbau orientieren. Ziel sind 4.000 Sozialwohnungen pro Jahr. Auch die sogenannten „Hamburg-Wohnungen“ (ehemals: „Acht-Euro-Wohnungen“) sind nunmehr umfasst. Die Mietpreisbindung soll dabei auf 30 Jahre festgelegt werden.
  • Für neue Quartiere sollen zunehmend kooperative Baulandmodelle gewählt werden.
  • Weiter ist eine Planungsrechtsoffensive vorgesehen, das heißt, alte Baustufenpläne sollen durch moderne Bebauungspläne ersetzt werden.
  • Der Holzbau soll gefördert werden, insbesondere auch im neuen Stadtteil Grasbrook.
  • Die Digitalisierungspläne bleiben unkonkret, was zum Beispiel die Aspekte Bauleitplanung, Baugenehmigung oder den Einsatz von Building Information Modeling (BIM) angeht. Gleiches gilt für Bestrebungen zur Begrenzung des Baukostenanstiegs.

 

Das ist im Bereich Stadtentwicklung geplant:

  • Städtische Grundstücke sollen verstärkt im Wege des Erbbaurechts vergeben werden.
  • Von Vorkaufsrechten soll konsequent Gebrauch gemacht werden.
  • Bodenspekulation wird der Kampf angesagt: durch frühzeitige Einleitung von Sanierungsverfahren und städtebauliche Entwicklugsmaßnahmen, verstärktem Einsatz von Baugeboten (§ 176 BauGB) und Nutzung der Grundsteuer C.
  • Das Instrument der sozialen Erhaltungsverordnungen soll erweitert eingesetzt werden. Das gilt insbesondere für Barmbek-Nord, Barmbek-Süd, Jarrestadt. In Prüfung ist das zudem für das Grindelviertel, Borgfelde, Heimfelde, ggf. auch für Hamm, Horn, Dulsberg und das Reiherstiegviertel. Ziel ist ein verstärkter Einsatz des Instruments der Ersatzvornahme.

 

Das soll sich bei der Miete ändern:

  • Für die Mietpreisbremsenverordnung, die sogenannte „Mietpreisbremse“, soll es einen Neuerlass bis 2025 geben.
  • Aber: Es ist kein „Mietendeckel“ geplant, wie es ihn in Berlin gibt.

 

Das ist in Sachen Steuern bei Immobilien vorgesehen:

  • Es soll keine Erhöhung der Grunderwerbsteuer geben.
  • Die Länderöffnungsklausel der Grundsteuerreform soll geprüft werden, jedoch ohne einen Alleingang zu wählen.

 

Diese Initiativen soll Hamburg laut Koalitionsvertrag in den Bundesrat einbringen:

Mangels eigener Regelungskompetenz will sich die Stadt Hamburg im Bundesrat ferner für folgende Vorhaben einsetzen:

  • Abschaffung der Sonderregelungen für den sog. Share-Deal
  • Weitere Verschärfungen im Zusammenhang Mietpreisbremse: Rückforderungsrecht der Mieter ohne formelle Rüge, Verschärfung der Kappungsgrenze (in 3 Jahren max. 10 %), Reform von § 5 WiStrG
  • Schonfrist für Ausgleich von Mietrückständen auch bei ordentlicher Kündigung
  • Ausweitung des Vorkaufsrechts von Mietern nach § 577 BGB auch auf von Mietern gegründete Genossenschaften und GmbHs
  • „Mietpreisbremse“ für kleinere Gewerbemietflächen in bestimmten Gebieten

 

Der Koalitionsvertrag enthält ferner Kapitel zur Belebung der Hamburgischen Innenstadt und großen Projekten der Hamburger Stadtentwicklung, insbesondere für Oberbillwerder, die östliche Hafen-City, Grasbrook und die Science-City Bahrenfeld.

 

2. Das sind die Pläne im Hamburger Koalitionsvertrag für den Bereich Erneuerbare Energien

Der Hamburger Koalitionsvertrag punktet beim Thema Erneuerbare Energien nicht mit konkreten Maßnahmen, sondern enthält in erster Linie Absichtserklärungen der Koalitionspartner. Inwiefern diese noch in der Legislatur aufgegriffen werden, bleibt abzuwarten.

Während die SPD Hamburg ursprünglich bis 2050 zur klimaneutralen Stadt machen wollte, heißt es nun etwa, dieses Ziel solle „deutlich vor 2050“ erreicht werden. Die Flugkapazitäten des Flughafens sollen nicht erweitert werden und der CO2-Ausstoß des Jahres 2019 soll „möglichst“ nicht mehr überschritten werden. Bis 2030 soll die Hamburger Fernwärme ohne Kohle erzeugt werden, die Kraftwerke Wedel und Tiefstack abgeschaltet werden. Konkrete Daten werden hierfür – anders als bisher – allerdings nicht genannt. Darüber hinaus möchte die Koalition hinsichtlich Kohleausstieg zwar alle Möglichkeiten prüfen, die Kohleverstromung am Standort Moorburg durch innovative Konzepte der Erzeugung, Speicherung und Umwandlung von Energie zu ersetzen, allerdings ist für das Kohlekraftwerk Moorburg ein Laufzeitende erst für 2038 vorgesehen.

Die Möglichkeiten zum Ausbau der Nutzung der Windenergie werden wegen fehlender Flächen – wohl zutreffend – als „begrenzt“ beschrieben, gleichwohl stünde die Anpassung des Flächennutzungsplanes an, sodass es hier leider an der Absicht fehlt, diesen erfahrungsgemäß recht langwierigen Prozess nun beherzt anzuschieben. Hinsichtlich Photovoltaik soll bis Ende 2020 eine Rechtsverordnung zur Nutzungspflicht für private und öffentliche Gebäude erarbeitet werden, heißt es im Hamburger Koalitionsvertrag.

Um auf dem für den Ausbau der erneuerbaren Energie immens wichtigen Gebiet der Sektorenkopplung („Power-to-X“) schneller voranzukommen, will die neue Regierung Hamburg als Zentrum der Wasserstoffindustrie und innovativer Speichertechnologien etablieren und die Sektorenkopplung schrittweise ausbauen. Außderdem soll sich Hamburg auf Bundesebene dafür einsetzen, dass bisherige Hemmnisse für die Sektorenkopplung durch eine Neuregelung der EEG-Umlage und der anderen staatlich induzierten Strombestandteile (SIP) abgebaut werden. Hier ist die letzten Jahre bereits wertvolle Zeit verloren gegangen.

 

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Dr. Matthias Laas

Dr. Axel B. Röpke

Ingo Schmidtmann

 

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