Das sogenannte EEG-Osterpaket zur Energiewende kommt: Wirtschaftsminister Robert Habeck hat das 500-Seiten starke Vorhaben nun ins Rollen gebracht. Das sogenannte Sommerpaket ist darüber hinaus in Planung. Notwendige Abstimmungen zwischen den Ministerien haben bereits stattgefunden. Wir haben den aktuellen Stand zu beiden Energiewende-Paketen für Sie zusammengefasst.

EEG-Osterpaket und -Sommerpaket des Bundeswirtschaftsministeriums: Vorboten eines Energiewende-Frühlings?

„Während der Reform ist vor der Reform“ könnte man den Status der Reformbemühungen der neuen Bundesregierung im Bereich der Erneuerbaren Energien betiteln. Mit seinem über 500-Seiten starken sogenannten EEG-Osterpaket hat Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) ein erstes großes Gesetzgebungsverfahren im Bereich der Energiewende ins Rollen gebracht. Das soll erst der Anfang sein: Das nächste sogenannte Sommerpaket steht bereits bevor – die hierfür notwendigen Abstimmungen mit anderen Bundesministerien haben bereits stattgefunden. Um nicht den Überblick zu verlieren, haben wir für Sie einen kurzen Überblick über die geplanten Maßnahmen erstellt. Vertiefte Analysen folgen.

 

Das sogenannte EEG-Osterpaket im Überblick

Das ist im sogeannten EEG-Osterpaket in Sachen Erneuerbare Energien geplant:

 

1. Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023

  • erhöhtes Ausbauziel für 2030 (80 % Erneuerbare Energien)
  • erleichterte Schutzgüterabwägung, überragendes öffentliches Interesse und öffentliche Sicherheit
  • Anhebung der Ausbaupfade, Wind: 10 GW/Jahr, Solar 22 GW/Jahr
  • Förderung der Biomasse als speicherbare Energieträger bei hochflexiblen Spitzenlastkraftwerken
  • grundsätzliche Ausnahme von Bürgerwind- und Bürgersolaranlage von der Ausschreibung
  • Weiterentwicklung der finanziellen Beteiligung der Kommunen
  • erstmals Förderung wasserstoffbasierter Stromspeicherprojekte
  • Finanzierung über den Bundeshaushalt

 

2. Windenergie-auf-See-Gesetz

  • Weiterentwicklung Windenergie auf See, u. a. durch Ausschreibung nicht voruntersuchter Flächen sowie Beschleunigung der Verfahren

 

3. Änderung an weiteren Gesetzen

  • Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
  • Gesetz über den Bundesbedarfsplan, kurz Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG)
  • Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG)

 

Das ist der aktuelle Stand beim sogenannten EEG-Osterpaket

Nach dem aktuellen Kabinettsbeschluss zum EEG-Osterpaket geht es jetzt ins Gesetzgebungsverfahren. Die Verabschiedung ist bis zum Sommer geplant. Wir werden berichten, sobald sich eine Verabschiedung abzeichnet.

 

Das sogenannte Sommerpaket im Überblick

Hier geht es um das Windenergie-an-Land-Gesetz, insbesondere verfahrensrechtliche Hemmnisse sollen fallen. Dafür waren zum Teil Abstimmungen mit anderen Ressorts, z. B. Umwelt und Verkehr, erforderlich. Diese Abstimmungen sind nun erfolgt. Der Regierungsentwurf soll bis zum Sommer vorliegen und dann nach der Sommerpause ins Gesetzgebungsverfahren gehen. Wir haben die Ergebnisse der bisherigen Abstimmungen für Sie zusammengefasst:

 

1. Windenergie und Artenschutz

  • schnellere und effizientere Verfahren
  • bundeseinheitliche Kriterien für Vogelschutz (Achtung: Fledermausschutz soll Ländersache bleiben)
  • gebundene Entscheidung über naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung
  • Erleichterungen und Vereinheitlichung für Repowering
  • Erleichterung von Windenergieanlagen (WEA) in Landschaftsschutzgebieten (bis das sogenannte 2-Prozent-Ziel erreicht ist)

 

Das ist der aktuelle Stand bei Windenergie und Artenschutz

Hier finden Sie das aktuelle Eckpunktepapier des Bundesumwelt- und Bundeswirtschaftsministeriums vom 4. April 2022.

 

2. Windenergie und Funknavigationsanlagen (Drehfunkfeuer)

  • Verkleinerung der Anlagenschutzbereiche für Drehfunkfeuer von 15 auf 6-7 km (für sogenannte DVOR-Anlagen)
  • Außerbetriebnahme von Drehfunkfeuern (schrittweise Reduktion auf ca. 38 Drehfunkfeuer bis 2030)
  • Umrüstung sogenannter CVOR-Anlagen auf DVOR-Anlagen (weniger störanfällig)
  • Anhebung des sogenannten Winkelfehlers (Störobergrenze) von 3 Grad auf 3,6 Grad
  • geringere Systemtoleranzen (insbesondere durch häufigere Überwachung und Wartung)

 

3. Windenergie und Wetterradare

  • Verkleinerung der Abstände von Windenergieanlagen und Wetterradaren von 15 auf 5 km
  • verbesserte Analyse der Einflüsse von Windenergieanlagen bei Radarmessungen
  • Standortverlegungen

 

Das ist der aktuelle Stand bei Windenergie und Funknavigationsanlagen sowie Wetterradaren

Hier finden Sie das Maßnahmenpapier des Bundesverkehrs- und Bundeswirtschaftsministeriums vom 5. April 2022.

 

Haben Sie Fragen zum Thema? Zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren!

Dr. Axel Röpke und Dr. Matthias Laas

 

Bild: Shaun Dakin, unsplash.com