Erneuerbare Energien: investieren und gestalten
Rechtliche Beratung für
Ihre Energie-Projekte
Wir helfen Ihnen dabei, in Deutschland sicher und erfolgreich Investitionen in Erneuerbare Energien zu tätigen. Unsere Anwälte sind Ihre Ansprechpartner für alle Rechtsfragen rund um Investitionen in und den Ausbau von Windenergie-, Photovoltaik- und Biomasse-Anlagen. Dabei haben wir uns insbesondere auf die Beratung von Mandanten aus Dänemark, Norwegen und Schweden spezialisiert. Selbstverständlich beraten wir auch deutsche und internationale Mandanten zu diesen Fragen.
16 Jahre Erfahrung in der Rechtsberatung zu Investitionen in Erneuerbare Energien
In den vergangenen 16 Jahren haben wir für unsere Mandanten Windkraftprojekte mit einer Gesamtleistung von mehr als 1.500 MW und Photovoltaikprojekte von mehr als 800 MW rechtlich begleitet. Damit wir immer auf dem neuesten Stand von Rechtsprechung und Technik bleiben, sind wir unter anderem im Bundesverband Windenergie e. V. (BWE) organisiert – und dort auch Mitglied im juristischen Beirat. Unser Partner Dr. Axel B. Röpke ist zudem Landesvorsitzender des BWE e. V. in Hamburg. Darüber hinaus ist insbesondere unser Mitgründer Christian Sagawe wegen seiner großen Expertise ein gern gesehener Redner bei Branchenvereinigungen, wie z. B. Danmarks Vindmølleforening.
So helfen wir Ihnen konkret – drei Beispiele für unseren Service zu Investments in Erneuerbare Energien
Sie wollen als skandinavisches Unternehmen in einen deutschen Windpark investieren?
Wir begleiten Sie rechtlich über das ganze Projekt hinweg – von der Vorprüfung, über Kaufverträge bis zur Betreuung in der Betriebsphase. Daneben sorgen wir dafür, dass Ihr Projekt den rechtlichen Finanzierungsanforderungen Ihrer Bank genügt. Falls nötig, helfen wir Ihnen bei der Gründung einer Betreibergesellschaft – oder wickeln im Falle eines Ankaufes die komplette Akquisition ab.
Sie wollen für Ihr Energieprojekt bestmögliche Einspeisevergütungen erzielen?
Wir sind Experten für das sogenannte EEG-Recht und stellen für Sie sicher, dass Sie alle zur Verfügung stehenden Fördermittel für sich nutzen können.
Sie wollen als Bank in Skandinavien ein Projekt der Erneuerbaren Energien finanzieren?
Wir erarbeiten für Sie Darlehensverträge und helfen Ihnen dabei, Ihre Kredite in rechtlicher Hinsicht bestmöglich abzusichern. Und sollte es wider Erwarten doch einmal nötig werden, helfen wir Ihnen dabei, Ihre Sicherheiten geltend zu machen und Forderungen rechtlich durchzusetzen.
Wir beraten Sie zu Erneuerbaren Energien insbesondere in diesen Bereichen:
- Beratung für Investoren in den Bereichen Windenergie, Photovoltaik und Biomasse
- Gesellschaftsrecht (Gründung, Etablierung)
- Unternehmenstransaktionen/Mergers & Acquisitions (M&A)
- Ankauf und Verkauf von Projekten, als Asset Deal oder Share Deal
- Begleitung bei der Projektentwicklung
- Beratung zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Beratung)
- Pachtverträge, grundstücksbezogene Aspekte, Grundbuchrecht
- Werkvertragsrecht und Kaufvertragsrecht: z. B. Erwerb von Windenergie- (WEA), Photovoltaik- (PV) und Biogasanlagen
- Dienstleistungsverträge: z. B. Serviceverträge, Betriebsführungsverträge, Vollwartungsverträge
- Rechtsberatung zu Finanzierungsfragen
- Beratung für Banken, Finanz- und Kreditinstitute:
- Darlehensverträge
- Kreditsicherheiten
- Dingliche Sicherung
- Verwertung
- Post-transaction litigation