In den letzten Tagen haben viele Anlagenbetreiber ein Anschreiben ihres zuständigen Netzbetreibers erhalten und sollen sich nun online zur Erfassung der Überschüsse für die beiden ersten Berechnungszeiträume registrieren.
Selbstveranlagung der Anlagenbetreiber ist erforderlich
Nach der Regelung des StromPBG ist eine Selbstveranlagung der Anlagenbetreiber mit nachgelagerter Kontrolle durch die Bundesnetzagentur vorgesehen.
Das bedeutet, dass die Anlagenbetreiber ihre abzuschöpfenden Überschusserlöse dementsprechend selbst berechnen und an den Netzbetreiber, an dessen Netz ihre jeweilige Stromerzeugungsanlage angeschlossen ist, zahlen. Hierzu sind sie nach § 29 Abs. 1 Nr. 3 und 4 StromPBG verpflichtet. Zur Erfassung haben die Übertragungsnetzbetreiber ein Formular zur Verfügung gestellt, was sich hier herunterladen lässt: https://www.netztransparenz.de/StromPBG/Anlagenbetreiber/Tool-zur-Berechnung-der-Ueberschusserloese
Der Meldung der Daten vorgelagert ist die Registrierung im Portal des Netzbetreibers, die jetzt vorzunehmen ist.
Die Funktion der Datenmeldung wird voraussichtlich ab Juni 2023 im Portal des jeweiligen Übertragungsnetzbetreibers (ÜNB) zur Verfügung stehen.
Frist zur Datenmeldung beachten
Die gesetzliche Frist zur Datenmeldung durch den Anlagenbetreiber an den ÜNB ist für den erstmaligen Abschöpfungszeitraum der 31.07.2023 – dieser ist der Zeitraum 1. Dezember 2022 bis der 31. März 2023. Erstmalig ist der selbst errechnete Abschöpfungsbetrag dann bis zum 15. August 2023 zu zahlen.
Erfüllt der Anlagenbetreiber seine Mitteilungs- oder Zahlungspflicht nicht im Sinne des Gesetzes, soll die Bundesnetzagentur eine angemessene Frist zur Erfüllung dieser Pflichten setzen können und in einem weiteren Schritt den Überschusserlös notfalls selber festsetzen können.
Verlängerung der Abschöpfung nach StromPBG nicht geplant
Der Gesetzgeber hat bis zum 31.05.2023 die Möglichkeit, den Anwendungszeitraum des StromPBG per Verordnung maximal bis zum 30.04.2024 zu verlängern (§ 13 Abs. 2 StromPBG). Aktuell ist eine Verlängerung jedoch nicht geplant, so dass es bei zwei Abrechnungen zu bleiben scheint.
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