Die neue Bundesregierung wird das Ausschreibungsdesign für Offshore-Windparks an die novellierte Strommarktrichtlinie und den Net Zero Industry Act (NZIA) der EU anpassen, wie der energiepolitische Sprecher der Union ankündigte. Dies war allerdings aufgrund der europäischen Rahmengesetzgebung erwartbar.
Vorgaben aus der Strommarktrichtlinie
Gemäß der Strommarktrichtlinie muss die Erneuerbaren-Förderung, wenn Brüssel sie weiterhin genehmigen soll, weitgehend auf beidseitige Differenzverträge, sogenannte „contracts for difference“ (CfD) umgestellt und um aus dem NZIA resultierende Kriterien erweitert werden, um auch in Zukunft von der EU anerkannt zu werden.
Der NZIA schafft einen verbindlichen Rahmen mit dem Ziel, die europäische Industrie auf dem Weg zur Klimaneutralität zu stärken und verlangt unter anderem ganz konkret die Einführung qualitativer Ausschreibungskriterien, wie Nachhaltigkeit und Cybersicherheit, die europäische Hersteller effektiv bevorteilen.
Vergleichbare Vorgaben werden voraussichtlich auch auf die Förderung der Onshore-Windenergie Anwendung finden, deren beihilferechtliche Genehmigung Ende 2026 ausläuft und deren Reform eine der großen Aufgaben der quasi amtierenden Bundesregierung werden wird.
Zum Hintergrund: Net Zero Industrie Act
Der NZIA ist die europäische Antwort auf industriepolitische Initiativen wie den amerikanischen „Inflation Reduction Act“ oder Chinas „Made in China 2025“. Ziel ist es, im internationalen Wettbewerb um grüne Technologien nicht den Anschluss zu verlieren und die Ziele des European Green Deal zu erreichen. Der NZIA zielt darauf ab, die Produktionskapazitäten für saubere, klimafreundliche Technologien, dabei insbesondere Wind und Photovoltaik (aber auch CCS und Atomenergie, die als klimafreundlich im Sinne des NZIA gelten) in Europa massiv auszubauen und die Abhängigkeit von Importen – insbesondere aus Drittstaaten – zu reduzieren. Das Gesetz ist am 29. Juni 2024 in Kraft getreten.
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