Das Wortungetüm „Marktstammdatenregister“ (abgekürzt MaStR) bezeichnet das neue elektronische Register, das das bisherige PV-Meldeportal und das Anlagenregister für WEA ersetzen wird.
Öffentlich zugängliche Riesendatei für alle Stromerzeuger
In diesem neuen Register sollen alle Stromerzeugungsanlagen in Deutschland erfasst werden, egal wie der Strom produziert wird, ob aus Wind, Sonnenenergie, Gas, Biomasse oder wie auch immer, und auch egal, ob durch das EEG gefördert oder nicht. Das wird eine Riesendatei mit mehreren Millionen Stromerzeugungseinheiten (so heißt das zukünftig) werden, und es ist deshalb auch kein Wunder, dass das Webportal erst jetzt mit fast zweijähriger Verspätung vorgestellt wurde.
Lieber noch warten mit der Anmeldung von Altanlagen
Fertig ist das Portal aber noch lange nicht, es fehlen noch diverse Funktionalitäten (zum Beispiel können Betreiberwechsel nicht angemeldet werden). Mehr noch: Die verantwortliche Bundesnetzagentur bittet Betreiber von Bestandsanlagen sogar ausdrücklich darum, sich jetzt noch nicht anzumelden, weil das System noch nicht effektiv arbeitet. Selbst dann, wenn alle Anmeldungen ganz gleichmäßig auf die nächsten zwei Jahre verteilt werden würden, müssten jeden Tag über 5.000 Anmeldungen erfolgen und auf Plausibilität und Fehler kontrolliert werden.
Übernahme alter Daten funktioniert nicht
Die ursprüngliche Zusage, dass sich Betreiber, deren Anlagen bereits in den bestehenden Registern erfasst sind, nicht mehr anmelden müssen, wurde nicht eingehalten. Die Begründung dafür ist an den Haaren herbeigezogen: Angeblich widerspräche dies dem Datenschutzgesetz. Und außerdem müssten auch noch viel mehr Informationen angegeben werden, die in den alten Registern nicht vorgesehen waren. Mit anderen Worten: Alle Betreiber müssen ran, egal ob sie neue oder alte Anlagen betreiben, und extrem detaillierte Formulare ausfüllen.
Drohende Sanktion: Keine EEG-Vergütung
Die Verpflichtung zur Anmeldung kann auf einen Dritten übertragen werden; in der Praxis wird dies der Betriebsführer übernehmen, da nur er alle erforderlichen Einzelheiten kennt (OBS: jede WEA muss individuell angemeldet werden). Der Betriebsführer wäre dann auch verpflichtet, die Daten jeweils aktuell zu halten. Wird die Pflicht zur Eintragung und Aktualisierung verletzt, droht der Entzug der EEG-Vergütung.
Letzte Frist für Altanlagen: 31.01.2021
Neue Anlagen müssen (wie bisher) innerhalb eines Monats nach Genehmigung angemeldet werden. Zwar steht in § 5 Abs. 4 der Verordnung, es müssten alle „Projekte“ registriert werden; das wird aber freundlicherweise im nächsten Absatz dahingehend konkretisiert, das der Stichtag dafür erst die Bekanntgabe der Zulassung ist. Für Altanlagen ist noch Zeit bis zum 31.01.2021, also knapp zwei Jahre. Wir informieren Sie, wenn das Marktstammdatenregister auch für Bestandsanlagen funktioniert.
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Bild: Sagawe & Klages Rechtsanwälte