Hintergrund
Mit dem neuen EEG 2021 wurde eine neue Regelung eingeführt, die es ermöglicht, Gemeinden im Umfeld geplanter Windenergie- und Freiflächensolaranlagen finanziell stärker als bislang von der Wind- und Solarenergienutzung vor Ort profitieren zu lassen (§ 6 EEG 2021). Zweck der Regelung ist es, die Akzeptanz der Wind- und Solarenergie bei Gemeinden und Bürgern vor Ort zu erhöhen.
Den betroffenen Gemeinden dürfen grundsätzlich Beträge von insgesamt 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge angeboten werden. Es können Gemeinden in einem bestimmten Umkreis um die geplanten Anlagen berücksichtigt werden.
Mustervertrag
Für die Umsetzung ist nach dem Gesetz eine schriftliche vertragliche Regelung zwischen Betreiber und Gemeinden notwendig. In diesem Rahmen haben sich Vertreter der Gemeinden und der Windindustrie in einem Arbeitskreis auf einen Mustervertrag geeinigt, der die Zusammenarbeit standardisieren und erleichtern soll.
Der Mustervertrag regelt alle relevanten Aspekte für die Umsetzung der Regelung, muss aber vor Abschluss noch im Detail an das konkrete Projekt angepasst werden. Er ist so konstruiert, dass er schon während der Projektentwicklung und nicht erst nach Inbetriebnahme abgeschlossen werden kann.
Um noch früher mit der Gemeinde ins Gespräch kommen zu können, gibt es als zusätzliches Muster eine sogenannte Selbstverpflichtung, also die feste Zusage, rechtzeitig vor Inbetriebnahme einen Mustervertrag abschließen zu wollen. Diese Selbstverpflichtung schafft schon während der Flächensicherung eine Möglichkeit, die Umsetzung der Beteiligung mit den betroffenen Kommunen zu kommunizieren und zu Gunsten der Gemeinde rechts- und planungssicher zu vereinbaren.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Kommunikation mit den betroffenen Gemeinden und der notwendigen Anpassung des Mustervertrages an Ihr konkretes Wind- oder Solarprojekt.
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