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	<title>Recht der Erneuerbaren Energien Archive - TYSKRET</title>
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	<lastBuildDate>Wed, 17 Dec 2025 18:43:34 +0000</lastBuildDate>
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		<title>BNetzA senkt EEG- Ausschreibungs-Höchstwert für 2026 auf 7,25 Cent</title>
		<link>https://tyskret.com/bnetza-senkt-eeg-ausschreibungs-hoechstwert-fuer-2026-auf-725-cent/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Dr. Axel Röpke]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 17 Dec 2025 18:43:34 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Recht der Erneuerbaren Energien]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Bundesnetzagentur senkt für das kommende Jahr den Höchstwert für Ausschreibungen von Windenergie an Land unter dem EEG von 7,35 auf 7,25 Cent pro Kilowattstunde. Damit will sie auf die Marktsituation reagieren und die Kosten moderat senken. Angesichts der Tatsache, dass der bisherige Höchstwert in diesem Jahr ohnehin nie ausgeschöpft wurde, da die erzielten Zuschläge [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://tyskret.com/bnetza-senkt-eeg-ausschreibungs-hoechstwert-fuer-2026-auf-725-cent/">BNetzA senkt EEG- Ausschreibungs-Höchstwert für 2026 auf 7,25 Cent</a> erschien zuerst auf <a href="https://tyskret.com">TYSKRET</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div dir="ltr">Die Bundesnetzagentur senkt für das kommende Jahr den Höchstwert für Ausschreibungen von Windenergie an Land unter dem EEG von 7,35 auf 7,25 Cent pro Kilowattstunde. Damit will sie auf die Marktsituation reagieren und die Kosten moderat senken.</div>
<div></div>
<div>Angesichts der Tatsache, dass der bisherige Höchstwert in diesem Jahr ohnehin nie ausgeschöpft wurde, da die erzielten Zuschläge stets darunter lagen, regelt der Markt ohnehin seit diesem Jahr die Preise durch Wettbewerb. Der neue Höchstwert liegt immer noch über den zuletzt bezuschlagten Preisen, so dass die meisten Windkraftprojekte weiterhin umsetzbar bleiben sollten.</div>
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			</item>
		<item>
		<title>Offshore–Wind – Anpassung des Ausschreibungsdesigns aufgrund europäischer Vorgaben angekündigt</title>
		<link>https://tyskret.com/offshore-wind-anpassung-des-ausschreibungsdesigns-aufgrund-europaeischer-vorgaben-angekuendigt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Dr. Axel Röpke]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 29 Apr 2025 09:33:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Recht der Erneuerbaren Energien]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die neue Bundesregierung wird das Ausschreibungsdesign für Offshore-Windparks an die novellierte Strommarktrichtlinie und den Net Zero Industry Act (NZIA) der EU anpassen, wie der energiepolitische Sprecher der Union ankündigte. Dies war allerdings aufgrund der europäischen Rahmengesetzgebung erwartbar. Vorgaben aus der Strommarktrichtlinie Gemäß der Strommarktrichtlinie muss die Erneuerbaren-Förderung, wenn Brüssel sie weiterhin genehmigen soll, weitgehend auf beidseitige Differenzverträge, [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://tyskret.com/offshore-wind-anpassung-des-ausschreibungsdesigns-aufgrund-europaeischer-vorgaben-angekuendigt/">Offshore–Wind – Anpassung des Ausschreibungsdesigns aufgrund europäischer Vorgaben angekündigt</a> erschien zuerst auf <a href="https://tyskret.com">TYSKRET</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die neue Bundesregierung wird das Ausschreibungsdesign für Offshore-Windparks an die novellierte <strong>Strommarktrichtlinie</strong> und den Net Zero Industry Act (<strong>NZIA</strong>) der EU anpassen, wie der energiepolitische Sprecher der Union ankündigte. Dies war allerdings aufgrund der europäischen Rahmengesetzgebung erwartbar.</p>
<p><strong><em>Vorgaben aus der Strommarktrichtlinie</em></strong></p>
<p>Gemäß der Strommarktrichtlinie muss die Erneuerbaren-Förderung, wenn Brüssel sie weiterhin genehmigen soll, weitgehend auf beidseitige Differenzverträge, sogenannte „contracts for difference“ (CfD) umgestellt und um aus dem NZIA resultierende Kriterien erweitert werden, um auch in Zukunft von der EU anerkannt zu werden.</p>
<p>Der NZIA schafft einen verbindlichen Rahmen mit dem Ziel, die europäische Industrie auf dem Weg zur Klimaneutralität zu stärken und verlangt unter anderem ganz konkret die Einführung qualitativer Ausschreibungskriterien, wie Nachhaltigkeit und Cybersicherheit, die europäische Hersteller effektiv bevorteilen.</p>
<p>Vergleichbare Vorgaben werden voraussichtlich auch auf die Förderung der Onshore-Windenergie Anwendung finden, deren beihilferechtliche Genehmigung Ende 2026 ausläuft und deren Reform eine der großen Aufgaben der quasi amtierenden Bundesregierung werden wird.</p>
<p><strong><em>Zum Hintergrund: Net Zero Industrie Act</em></strong></p>
<p>Der NZIA ist die europäische Antwort auf industriepolitische Initiativen wie den amerikanischen „Inflation Reduction Act“ oder Chinas „Made in China 2025“. Ziel ist es, im internationalen Wettbewerb um grüne Technologien nicht den Anschluss zu verlieren und die Ziele des European Green Deal zu erreichen. Der NZIA zielt darauf ab, die Produktionskapazitäten für saubere, klimafreundliche Technologien, dabei insbesondere Wind und Photovoltaik (aber auch CCS und Atomenergie, die als klimafreundlich im Sinne des NZIA gelten) in Europa massiv auszubauen und die Abhängigkeit von Importen – insbesondere aus Drittstaaten – zu reduzieren. Das Gesetz ist am 29. Juni 2024 in Kraft getreten.</p>
<p>Kontakt:</p>
<p><a href="https://tyskret.com/dr-axel-b-roepke/">Dr. Axel B. Röpke</a></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Der neue Koalitionsvertrag und (Wind)Energie – viel Medienlärm um wenig Konkretes</title>
		<link>https://tyskret.com/der-neue-koalitionsvertrag-und-windenergie-viel-medienlaerm-um-wenig-konkretes/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Dr. Axel Röpke]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 10 Apr 2025 08:28:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Recht der Erneuerbaren Energien]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Am gestrigen Mittwoch wurde unter großem Medieninteresse der Koalitionsvertrag der neuen „SchRoKo“ vorgestellt. Auch zum Thema Klimaschutz, Erneuerbare und Windenergie wird einiges festgehalten. Eines lässt sich festhalten: das medial als Tiger gestartete Versprechen insbesondere der CDU/CSU, das sogenannte „Heizungsgesetz“ abzuschaffen, wurde still und leise in einen kleinen Bettvorleger transformiert, denn eine Reform des Gebäudeenergiegesetzes stand [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://tyskret.com/der-neue-koalitionsvertrag-und-windenergie-viel-medienlaerm-um-wenig-konkretes/">Der neue Koalitionsvertrag und (Wind)Energie – viel Medienlärm um wenig Konkretes</a> erschien zuerst auf <a href="https://tyskret.com">TYSKRET</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Am gestrigen Mittwoch wurde unter großem Medieninteresse der Koalitionsvertrag der neuen „SchRoKo“ vorgestellt. Auch zum Thema Klimaschutz, Erneuerbare und Windenergie wird einiges festgehalten. Eines lässt sich festhalten: das medial als Tiger gestartete Versprechen insbesondere der CDU/CSU, das sogenannte „Heizungsgesetz“ abzuschaffen, wurde still und leise in einen kleinen Bettvorleger transformiert, denn eine Reform des Gebäudeenergiegesetzes stand ohnehin an. Alles in allem kann von einem teilweise seitens der Versorger geforderten Neustart der Energiewende nicht die Rede sein. Vieles bleibt, wie es war und die wirklich großen Themen, wie die Novellierung des EEG ab Ende 2026 bleiben (noch) im Nebel.</p>
<p>Wir haben einmal die aus unserer Sicht wesentlichen Themenbereiche bei den Erneuerbaren Energien und die Regelungen und Absprachen dazu (so sie denn schon konkret sind) kurz hervorgehoben und zusammengefasst:</p>
<ol>
<li><strong>Klimaziele</strong> – Es bleibt bei einem generellen Bekenntnis zu den Klimazielen und einer Erreichung der Klimaneutralität bis 2045. Dies allerdings auch durch CCS etc. – in Erweiterung der bisherigen Praxis nicht nur an Industrieanlagen, sondern auch an Gaskraftwerken sondern auch mittels DAC (direct air capture) &#8211; CO2-Abscheidung aus der Luft als Zukunftstechnologie)</li>
<li><strong>Industriestromspreis</strong> – Die Koalition ist sich einig, die Strompreiskompensation für Unternehmen dauerhaft zu verlängern und einen Industriestrompreis für energieintensive Unternehmen einzuführen. Diesen Punkt erwähnte der CDU-Chef Friedrich Merz, sogar dezidiert bei der Vorstellung des Koalitionsvertrages – obwohl er als Oppositionsführer noch vehement dagegen war.</li>
<li><strong>Energieerzeugung</strong> &#8211; Hier bleibt es beim Bekenntnis zum Kohleausstieg 2038. Zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit will die Koalition den Bau von 20 Gigawatt Gaskraftwerksleistung mit einer „zu überarbeitenden Kraftwerksstrategie technologieoffen anreizen“. Weitere Details dazu fehlen, insbesondere, ob der Plan auch wasserstofffähige Anlagen enthält. Eine Reaktivierung der bereits abgeschalteten deutschen Kernkraftwerke kann die Union jedoch nicht durchsetzen, so dass es vorerst beim Atomausstieg bleibt.</li>
<li><strong>Reservekraftwerke</strong> &#8211; Union und SPD halten am Ziel fest, Reservekraftwerken zeitweise die Rückkehr an den Markt zu ermöglichen, um Preisspitzen beim Strompreis zu vermeiden. Ob dies mit dem EU-Recht vereinbar ist, wird sich zeigen.</li>
<li><strong>Neustart der Energiewende</strong> – Der Neustart der Energiewende fällt aus. Die Koalitionspartner wollen dennoch alle Erneuerbaren „entschlossen“ ausbauen. Allerdings soll der Ausbau nun „netzdienlicher“ voranschreiten und die Erneuerbaren Energien sollen sich „perspektivisch“ am Markt refinanzieren. Was das konkret bedeutet werden Union und SPD im Rahmen der bis 2026 anstehenden EEG-Novelle klären müssen. Ein Ziel ist dabei bereits klar formuliert in der Umsetzung -gerade aufgrund der Eingriffe – mehr als schwammig: „Die zulässige Höhe der Flächenpachten für im EEG geförderte Anlagen werden wir begrenzen“.</li>
<li><strong>Flächenziele und Windenergie</strong> – die Flächenziele bis 2027 bleiben bestehen, darüber hinausgehende Ziele bis 2032 werden evaluiert. Hintergrund ist, dass die SPD am Zwei-Prozent-Flächenziel festhalten, die Union die Erreichung der Vorgabe auch über ein „Ökostromziel“ ermöglichen wollte.</li>
<li><strong>Netzausbau </strong>– Der Netzausbau soll effizient vorangetrieben werden, neue Leitungen, sollen in erster Linie als günstigere Freileitungen realisiert werden. Die Bundesregierung wird sich zudem nach Vorgabe der Union für eine einheitliche Stromgebotszone in Deutschland einsetzen.</li>
<li><strong>Keine Abschaffung des „Heizungsgesetzes</strong> – Da es kein „Heizungsgesetz“ gibt, kann dieses auch nicht abgeschafft werden, gemeint ist wohl das Gebäudenergiegesetz &#8211; GEG. Dieses Gesetz kann aber nicht abgeschafft werden, da die Bundesregierung an die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes gebunden bleibt und Vorgaben zur Senkung des CO<sub>2</sub> Emission im Wärmesektor eingehalten werden müssen. Es bleibt daher nicht viel Spielraum zu Änderungen in diesem Bereich. Änderungen am GEG wären ohnehin nötig gewesen, weil Deutschland die EU-Gebäuderichtlinie umsetzen muss. Insofern gilt hier: Viel Lärm um nichts.</li>
<li><strong>Ausbau der Fernwärmeinfrastruktur</strong> – Konkrete Zahlen zu Investitionen finden sich nicht im Koalitionsvertrag. Es bleibt allein die Absicht, die Investitionsbedingungen für den Ausbau durch eine Reform der AVB-Fernwärme-Verordnung und der Wärmelieferverordnung zu verbessern und eine Preisaufsicht und eine Schlichtungsstelle für die Fernwärme zu installieren.</li>
<li><strong>Wasserstoffkernnetz und Energieinfrastruktur</strong> – Aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) sollen 150 MEUR des insgesamt 500MEUR großen Sondervermögen in den Ausbau der Energieinfrastruktur und eines Wasserstoffkernnetzes fließen. Die restlichen Investitionen sollen aus privatem Kapital zusammen mit staatlichen Garantien kommen – ob das (auch beihilferechtlich) funktioniert, wird man sehen.</li>
<li><strong>Umsetzung RED III</strong> – Die Umsetzung muss bis 30.06.2025 erfolgen und soll nun „zeitnah“ geschehen. Ob dieses Ziel bis 30.06. realistisch zu erreichen sein wird, ist noch ungewiss. Aktuell wird über eine unmittelbare Anwendung von RED III in Deutschland in einer Übergangsphase diskutiert. Beschlossen ist hier aber noch nichts.</li>
<li><strong>Windeignungsgebiete </strong>– Die Steuerungswirkung der Windeignungsgebiete soll sichergestellt werden, dies deutet wohl auf eine Ausweitung der „lex Sauerland“ hin, denn man möchte die Windkraft auf bestimmte Gebiete konzentrieren.</li>
<li><strong>Regionalplanung</strong> – Der Arten- und Naturschutz soll nun frühzeitig in die Regionalplanung einbezogen werden – wie auch bereits in der RED III angelegt und durch die Koalitionäre noch einmal bestätigt. An anderer Stelle im Koalitionsvertrag steht unter dem Stichwort „Planungsbeschleunigung“ zudem, dass Doppelprüfungen vermieden werden sollten. Damit wird interessant, was auf der Ebene der Vorhabenzulassung ergänzend (noch) zu prüfen bzw. dann nicht mehr zu prüfen ist und wie schnell eine Umsetzung erfolgen wird.</li>
<li><strong>Vereinfachung von TA Lärm und TA Luft</strong> – Klingt gut, wie aber eine solche von den Koalitionären beschlossene Vereinfachung aussehen soll, bleibt offen.</li>
</ol>
<p><a href="https://tyskret.com/dr-axel-b-roepke/">Kontakt: Dr. Axel B. Röpke</a></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Bundesnetzagentur behält die Förderhöhe für Wind Onshore bei</title>
		<link>https://tyskret.com/bundesnetzagentur-behaelt-die-foerderhoehe-fuer-wind-onshore-bei/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Dr. Axel Röpke]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 20 Dec 2024 09:24:16 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Recht der Erneuerbaren Energien]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat den Höchstwert für Windenergie an Land für 2025 auf 7,35 Cent pro Kilowattstunde festgelegt, was dem Wert von 2024 entspricht. Diese Entscheidung wurde trotz des positiven Trends bei den Gebotsmengen getroffen, da sich dies, so die BNetzA noch nicht in niedrigeren Zuschlagswerten niedergeschlagen habe. Die BNetzA gab auch Höchstwerte für andere erneuerbare [...]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div>Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat den Höchstwert für Windenergie an Land für 2025 auf 7,35 Cent pro Kilowattstunde festgelegt, was dem Wert von 2024 entspricht. Diese Entscheidung wurde trotz des positiven Trends bei den Gebotsmengen getroffen, da sich dies, so die BNetzA noch nicht in niedrigeren Zuschlagswerten niedergeschlagen habe.</div>
<p>Die BNetzA gab auch Höchstwerte für andere erneuerbare Energien bekannt:</p>
<ul class="marker:text-textOff list-disc pl-8">
<li>Freiflächen-Solaranlagen: 6,80 ct/kWh</li>
<li>Aufdach-Solaranlagen: 10,40 ct/kWh</li>
<li>Anlagenkombinationen in Innovationsausschreibungen: 9 ct/kWh</li>
</ul>
<p>Diese Werte liegen leicht unter denen von 2024. Die Anpassung berücksichtigt gesunkene Stromgestehungskosten, Ergebnisse früherer Ausschreibungen und höhere Ausschreibungsvolumina für Solaranlagen im kommenden Jahr.</p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Neuer Rekord bei Wind-Onshore Ausschreibungen: November &#8211; Ausschreibungsrunde um das 1,5fach überzeichnet</title>
		<link>https://tyskret.com/neuer-rekord-bei-wind-onshore-ausschreibungen-november-ausschreibungsrunde-um-das-15fach-ueberzeichnet/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Dr. Axel Röpke]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 16 Dec 2024 12:34:44 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Recht der Erneuerbaren Energien]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bei Auktion zum 1. November 2024 wurden  528 Gebote mit einer Gebotsmenge von mehr als sechstausend Megawatt eingereicht. Die Ausschreibung war damit fast 1,5-fach überzeichnet und die Gebotsmenge übertraf um mehr als Doppelte die bisherige Höchstmarke aus der vorherigen Ausschreibung. Es konnten 348 Gebote mit einer Zuschlagsmenge von 4.098 MW einen Zuschlag erlangen. Das mit [...]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div>Bei Auktion zum 1. November 2024 wurden  528 Gebote mit einer Gebotsmenge von mehr als sechstausend Megawatt eingereicht. Die Ausschreibung war damit fast 1,5-fach überzeichnet und die Gebotsmenge übertraf um mehr als Doppelte die bisherige Höchstmarke aus der vorherigen Ausschreibung. Es konnten 348 Gebote mit einer Zuschlagsmenge von 4.098 MW einen Zuschlag erlangen.</div>
<div></div>
<div>Das mit weitem Abstand größte Zuschlagsvolumen entfiel wie in den vorherigen Ausschreibungsrunden auf Gebote für Standorte in Nordrhein-Westfalen (1.256 MW, 116 Zuschläge), gefolgt von Standorten in Niedersachsen (606 MW, 46 Zuschläge), Mecklenburg-Vorpommern (429 MW, 32 Zuschläge) und Brandenburg (380 MW, 46 Zuschläge).</div>
<div></div>
<div>Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Werte schwanken zwischen 6,93 ct/kWh und 7,35 ct/kWh. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert sei leicht gesunken auf 7,15 Cent je kWh (Vorrunde: 7,33 ct/kWh), liegt aber weiterhin nur knapp unterhalb des Höchstwerts (7,35 ct/kWh). Die nächste Ausschreibungsrunde ist am 1. Februar.</div>
<div></div>
<div>Für die Onshore-Windenergie war 2024 damit ein absolutes Erfolgsjahr mit nun insgesamt 10.996 Megawatt Zuschlägen und absehbar gut 12.000 Megawatt an neuen Genehmigungen.</div>
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			</item>
		<item>
		<title>Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land: Verlängerung der Realisierungs- und Pönalfristen</title>
		<link>https://tyskret.com/ausschreibungen-fuer-windenergieanlagen-an-land-verlaengerung-der-realisierungs-und-poenalfristen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Ingo Schmidtmann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 27 Feb 2024 15:38:07 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Recht der Erneuerbaren Energien]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Zum 9. Februar 2024 wurden die Realisierungs- und Pönalfristen für Windenergieanlagen an Land um jeweils sechs Monate verlängert. Damit verlängert sich die neue Frist für die Realisierung und Inbetriebnahme von Windenergieanlagen von 30 auf 36 Monate und die Pönalefrist von 24 auf 30 Monate (nach dem Zuschlag). Das bedeutet, dass Sie nun insgesamt 36 Monate [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://tyskret.com/ausschreibungen-fuer-windenergieanlagen-an-land-verlaengerung-der-realisierungs-und-poenalfristen/">Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land: Verlängerung der Realisierungs- und Pönalfristen</a> erschien zuerst auf <a href="https://tyskret.com">TYSKRET</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="font-weight: 400;">Zum 9. Februar 2024 wurden die Realisierungs- und Pönalfristen für Windenergieanlagen an Land um jeweils sechs Monate verlängert. Damit verlängert sich die neue Frist für die Realisierung und Inbetriebnahme von Windenergieanlagen von 30 auf 36 Monate und die Pönalefrist von 24 auf 30 Monate (nach dem Zuschlag). Das bedeutet, dass Sie nun insgesamt 36 Monate nach dem Zuschlag Zeit haben, um die Anlage in Betrieb zu nehmen, ohne den Tarif zu verlieren.</p>
<p style="font-weight: 400;">Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass bei einer Überschreitung von 30 Monaten nach dem Zuschlag mit der Installation die folgenden 6 Monate bis zum Auslaufen des Tarifs nicht kostenlos sind; es muss eine Pönale gezahlt werden, deren Höhe von der zugeteilten Megawattleistung abhängt.</p>
<p style="font-weight: 400;"><strong>Bestehende Projekte können ebenfalls von den neuen Regeln profitieren</strong></p>
<p style="font-weight: 400;">Beachten Sie, dass diese Fristverlängerung auch für Anlagen gilt, die bereits den Zuschlag erhalten haben, und zwar unter folgenden Bedingungen:</p>
<ul style="font-weight: 400;">
<li>Der Zuschlag muss grundsätzlich zwischen dem 31. Dezember 2022 und dem 9. Februar 2024 erteilt worden sein.</li>
<li>Die neuen Fristen gelten auch für Zuschläge, die vor dem 1. Januar 2023 erteilt wurden, allerdings nur, wenn der Zuschlag nach der alten Regelung nicht bereits am 9. Februar 2024 erloschen war. In diesen Fällen geht der Tarif (und die Gebotssicherheit) verloren und es muss ein neues Gebot abgegeben  werden.</li>
<li>Die Fristverlängerung auf 36 Monate gilt auch dann nicht, wenn der Betreiber bereits am 9. Februar 2024 die Pönale für das bezuschlagte Gebot zahlen muss. Mit anderen Worten: Wenn der Tarif vor dem 1. Januar 2023 per Zuschlag erteilt wurde und weder einer Pönale unterliegt noch am 9. Februar 2024 abgelaufen ist, gelten die neu eingeführten Fristverlängerungen.</li>
<li>Es besteht jedoch die Möglichkeit, sich von der neuen Frist befreien zu lassen. Wenn Sie den Zuschlagspreis auslaufen lassen und erneut bieten wollen &#8211; z. B. weil Ihnen die neuen Tarifoptionen interessanter erscheinen -, können Sie sich dafür entscheiden, die alten Regeln (30 Monate) weiter in Anspruch zu nehmen, um früher wieder ein neues Gebot abgeben zu können. Der Wunsch, die alten Regeln anzuwenden, muss der Bundesnetzagentur (BNetzA) in Textform mitgeteilt werden. Bedenken Sie aber, dass jedenfalls die Gebotssicherheit verloren geht.</li>
</ul>
<p>Der Beitrag <a href="https://tyskret.com/ausschreibungen-fuer-windenergieanlagen-an-land-verlaengerung-der-realisierungs-und-poenalfristen/">Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land: Verlängerung der Realisierungs- und Pönalfristen</a> erschien zuerst auf <a href="https://tyskret.com">TYSKRET</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>StrompreisBremseG &#8211; die praktische Umsetzung der Abschöpfung</title>
		<link>https://tyskret.com/strompreisbremseg-die-praktische-umsetzung-der-abschoepfung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Dr. Axel Röpke]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 22 May 2023 08:15:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Recht der Erneuerbaren Energien]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In den letzten Tagen haben viele Anlagenbetreiber ein Anschreiben ihres zuständigen Netzbetreibers erhalten und sollen sich nun online zur Erfassung der Überschüsse für die beiden ersten Berechnungszeiträume registrieren. Selbstveranlagung der Anlagenbetreiber ist erforderlich Nach der Regelung des StromPBG ist eine Selbstveranlagung der Anlagenbetreiber mit nachgelagerter Kontrolle durch die Bundesnetzagentur vorgesehen.  Das bedeutet, dass die Anlagenbetreiber ihre abzuschöpfenden [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://tyskret.com/strompreisbremseg-die-praktische-umsetzung-der-abschoepfung/">StrompreisBremseG &#8211; die praktische Umsetzung der Abschöpfung</a> erschien zuerst auf <a href="https://tyskret.com">TYSKRET</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="p1">In den letzten Tagen haben viele Anlagenbetreiber ein Anschreiben ihres zuständigen Netzbetreibers erhalten und sollen sich nun online zur Erfassung der Überschüsse für die beiden ersten Berechnungszeiträume registrieren.</p>
<p class="p1"><b>Selbstveranlagung der Anlagenbetreiber ist erforderlich</b></p>
<p class="p1">Nach der Regelung des StromPBG ist eine<span class="s1"> Selbstveranlagung der Anlagenbetreiber </span>mit nachgelagerter Kontrolle durch die Bundesnetzagentur vorgesehen.<span class="s1"> </span></p>
<p class="p1">Das bedeutet, dass die Anlagenbetreiber ihre abzuschöpfenden Überschusserlöse dementsprechend selbst berechnen und an den Netzbetreiber, an dessen Netz ihre jeweilige Stromerzeugungsanlage angeschlossen ist, zahlen. Hierzu sind sie nach § 29 Abs. 1 Nr. 3 und 4 StromPBG verpflichtet. Zur Erfassung haben die Übertragungsnetzbetreiber ein Formular zur Verfügung gestellt, was sich hier herunterladen lässt: <span class="s1">https://www.netztransparenz.de/StromPBG/Anlagenbetreiber/Tool-zur-Berechnung-der-Ueberschusserloese</span></p>
<p class="p1">Der Meldung der Daten vorgelagert ist die Registrierung im Portal des Netzbetreibers, die jetzt vorzunehmen ist.</p>
<p class="p1">Die Funktion der Datenmeldung wird voraussichtlich ab Juni 2023 im Portal des jeweiligen Übertragungsnetzbetreibers (ÜNB) zur Verfügung stehen.</p>
<p class="p1"><b>Frist zur Datenmeldung beachten</b></p>
<p class="p1">Die gesetzliche Frist zur Datenmeldung durch den Anlagenbetreiber an den ÜNB ist für den erstmaligen Abschöpfungszeitraum der <b>31.07.2023 </b>– dieser<b> </b>ist der Zeitraum 1. Dezember 2022 bis der 31. März 2023. Erstmalig ist der selbst errechnete Abschöpfungsbetrag dann bis zum 15. August 2023 zu zahlen.</p>
<p class="p1">Erfüllt der Anlagenbetreiber seine Mitteilungs- oder Zahlungspflicht nicht im Sinne des Gesetzes, soll die Bundesnetzagentur eine angemessene Frist zur Erfüllung dieser Pflichten setzen können und in einem weiteren Schritt den Überschusserlös notfalls selber festsetzen können.</p>
<p class="p1"><b>Verlängerung der Abschöpfung nach StromPBG nicht geplant</b></p>
<p class="p1">Der Gesetzgeber hat bis zum 31.05.2023 die Möglichkeit, den Anwendungszeitraum des StromPBG per Verordnung maximal bis zum 30.04.2024 zu verlängern (§ 13 Abs. 2 StromPBG). Aktuell ist eine Verlängerung jedoch nicht geplant, so dass es bei zwei Abrechnungen zu bleiben scheint.</p>
<p>Kontakt:</p>
<p><a href="https://tyskret.com/dr-axel-b-roepke/">Dr. Axel Röpke</a></p>
<p><a href="https://tyskret.com/ingo-schmidtmann/">Ingo Schmidtmann</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Foto von <a href="https://unsplash.com/@thejohnnyme?utm_source=unsplash&amp;utm_medium=referral&amp;utm_content=creditCopyText">Nikola Johnny Mirkovic</a> auf <a href="https://unsplash.com/de/s/fotos/Strom?utm_source=unsplash&amp;utm_medium=referral&amp;utm_content=creditCopyText">Unsplash</a></p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
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		<title>EU Kommission definiert Rahmenbedingungen für grünen Wasserstoff</title>
		<link>https://tyskret.com/eu-kommission-definiert-rahmenbedingungen-fuer-gruenen-wasserstoff/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Dr. Axel Röpke]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 15 Feb 2023 08:49:20 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Recht der Erneuerbaren Energien]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die EU will die Wasserstoffproduktion bis 2030 auf zehn Millionen Tonnen pro Jahr steigern. Ziel ist es, ein Viertel des gesamten in Europa produzierten Stroms hierfür zu verwenden. Die EU will aber erreichen, dass der enorme Bedarf nicht mit Kohle und Gas gedeckt wird, sondern mit Wind und Sonne. In Zeiten ohne Wind- und Solarenergie sollen die [...]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="p1"><span class="s1">Die EU will die Wasserstoffproduktion bis 2030 auf zehn Millionen Tonnen pro Jahr steigern. Ziel ist es, ein Viertel des gesamten in Europa produzierten Stroms hierfür zu verwenden. Die EU will aber erreichen, dass der enorme Bedarf nicht mit Kohle und Gas gedeckt wird, sondern mit Wind und Sonne. In Zeiten ohne Wind- und Solarenergie sollen die Elektrolyseure, die den Wasserstoff erzeugen, abgeschaltet werden. Bis 2030 sollen 67 Prozent des europäischen Stroms aus erneuerbaren Quellen kommen.</span></p>
<p class="p1"><span class="s1"><b>Klarheit für Industrie und Investoren</b></span></p>
<p class="p3"><span class="s1">Die folgenden Vorgaben hat die Kommission nun in einem delegierten Rechtsakt präsentiert: </span></p>
<ul class="ul1">
<li class="li3"><span class="s1">&#8211; Zwischen dem Stromerzeuger und dem Wasserstofferzeuger muss es einen festen Abnahmevertrag für Strom („Power Purchase Agreement“/„PPA“) geben.</span></li>
<li class="li3"><span class="s1">&#8211; Ab dem Jahr 2028 soll der Strom für grünen Wasserstoff nur aus erneuerbaren Quellen stammen, die jünger als 36 Monate sind und nicht öffentlich gefördert wurden.</span></li>
<li class="li3"><span class="s1">&#8211; Bis 2029 muss der Strom im selben Monat produziert werden wie der Wasserstoff, ab 2030 in derselben Stunde. Zu Zeiten, in denen der Strompreis unter 20 Euro pro Megawattstunde liegt, kann auch Strom aus dem Netz bezogen werden.</span></li>
<li class="li3"><span class="s1">&#8211; Strom und Wasserstoff müssen in der Regel in derselben Stromgebotszone erzeugt werden.</span></li>
<li class="li4"></li>
<li class="li3"><span class="s1">&#8211; Stromgebotszonen mit mehr als 90 Prozent erneuerbaren Energien im Netz fallen diese Kriterien weg (bisher ist das nur in Nordschweden der Fall)</span></li>
</ul>
<p class="p3"><span class="s1"><b>Weiterer Gesetzgebungsprozess</b> </span></p>
<p class="p3"><span class="s1">Die nun vorgelegten Regeln sind in einem delegierten Rechtsakt der EU-Kommission enthalten. Er erhält Rechtskraft, wenn EU-Parlament oder Rat nicht innerhalb von zwei Monaten Einspruch erheben.</span></p>
<p><a href="https://tyskret.com/dr-axel-b-roepke/">Ansprechpartner: Dr. Axel B. Röpke</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Foto: unsplash/American Power Association</em></p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Vermarktung von Post-EEG Anlagen</title>
		<link>https://tyskret.com/vermarktung-von-post-eeg-anlagen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Dr. Axel Röpke]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 09 Nov 2022 13:06:29 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Recht der Erneuerbaren Energien]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Für Windenergieanlagen, deren Förderung nach EEG zum 31.12.2022 und entsprechend in den folgenden Jahren jeweils zum 31.12. endet, ergeben sich im Wesentlichen zwei Optionen zur Vermarktung bis zum technischen Betriebsende oder bis zu einem Repowering: Ein Weg führt über die Direktvermarktung am Spotmarkt inklusive der Nutzung von Herkunftsnachweisen, ein anderer über den Abschluss eines Fixpreis-PPAs [...]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div>Für Windenergieanlagen, deren Förderung nach EEG zum 31.12.2022 und entsprechend in den folgenden Jahren jeweils zum 31.12. endet, ergeben sich im Wesentlichen zwei Optionen zur Vermarktung bis zum technischen Betriebsende oder bis zu einem Repowering: Ein Weg führt über die Direktvermarktung am Spotmarkt inklusive der Nutzung von Herkunftsnachweisen, ein anderer über den Abschluss eines Fixpreis-PPAs mit einem Energieversorger oder (Groß-) Stromverbraucher.</div>
<h3><b>Vermarktungsmöglichkeiten</b></h3>
<p>Bei der Spotmarkt-Vermarktung ist ein Vertrag mit einem Direktvermarkter zu schließen, der die Anlage in sein Portfolio aufnimmt. Die Übertragung der Herkunftsnachweise zu einem bestimmten Preis kann vertraglicher Bestandteil sein, alternativ werden diese über andere bilaterale Handelspartner oder OTC-Plattformen vermarktet. Diese Vermarktungsoption geht einerseits mit einer hohen Erlösunsicherheit aber auch großen Erlöschancen einher, andererseits bleibt der Betreiber bei größeren Ausfällen vertraglich relativ flexibel und geht keine langfristigen Verpflichtungen ein. Umgekehrt verhält es sich beim Abschluss eines Fixpreis-PPA über mehr als ein Jahr: Hier geht der Anlagenbetreiber eine langfristige Lieferverpflichtung mit dem Vertragspartner ein, im Gegenzug kann er erwartete Erlöse im gleichen Umfang wie zu Zeiten der EEG-Förderung ex-ante abschätzen und seinen erwarteten Betriebskosten gegenüberstellen. Einjahres-PPA mit entsprechender Verlängerung stellen in diesem Zusammenhang einen Mittelweg der beiden beschriebenen Optionen dar. Es ist also eine kommerzielle Betrachtung, welches Modell der Vermarktung hier gewählt wird.</p>
<h3><b>Voraussetzungen der Einspeisung &#8211; beachte die Gesetzesänderungen</b></h3>
<p>Für die notwendige Einspeisung in das öffentliche Netz ist nach EEG verpflichtend, dass die Windenergieanlage fernsteuerbar ist. War dies bislang nicht der Fall, wurde die Förderung verringert.</p>
<p>Auch die Teilnahme am Einspeisemanagement (Redispatch 2.0) ist nicht von der Förderfähigkeit (also Vergütung) abhängig und damit weiterhin verpflichtend, da es sich um eine technische Anschlussbedingung handelt (§ 14 EEG).</p>
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			</item>
		<item>
		<title>EEG-Osterpaket und -Sommerpaket zur Energiewende im Überblick</title>
		<link>https://tyskret.com/eeg-osterpaket-und-sommerpaket-zur-energiewende-im-ueberblick/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Dr. Matthias Laas]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 18 Apr 2022 17:59:29 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Recht der Erneuerbaren Energien]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das sogenannte EEG-Osterpaket zur Energiewende kommt: Wirtschaftsminister Robert Habeck hat das 500-Seiten starke Vorhaben nun ins Rollen gebracht. Das sogenannte Sommerpaket ist darüber hinaus in Planung. Notwendige Abstimmungen zwischen den Ministerien haben bereits stattgefunden. Wir haben den aktuellen Stand zu beiden Energiewende-Paketen für Sie zusammengefasst. EEG-Osterpaket und -Sommerpaket des Bundeswirtschaftsministeriums: Vorboten eines Energiewende-Frühlings? „Während der [...]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Das sogenannte EEG-Osterpaket zur Energiewende kommt: Wirtschaftsminister Robert Habeck hat das 500-Seiten starke Vorhaben nun ins Rollen gebracht. Das sogenannte Sommerpaket ist darüber hinaus in Planung. Notwendige Abstimmungen zwischen den Ministerien haben bereits stattgefunden. Wir haben den aktuellen Stand zu beiden Energiewende-Paketen für Sie zusammengefasst. <span id="more-1786"></span></p>
<h2>EEG-Osterpaket und -Sommerpaket des Bundeswirtschaftsministeriums: Vorboten eines Energiewende-Frühlings?</h2>
<p>„Während der Reform ist vor der Reform“ könnte man den Status der Reformbemühungen der neuen Bundesregierung im Bereich der Erneuerbaren Energien betiteln. Mit seinem über 500-Seiten starken sogenannten EEG-Osterpaket hat Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) ein erstes großes Gesetzgebungsverfahren im Bereich der Energiewende ins Rollen gebracht. Das soll erst der Anfang sein: Das nächste sogenannte Sommerpaket steht bereits bevor – die hierfür notwendigen Abstimmungen mit anderen Bundesministerien haben bereits stattgefunden. Um nicht den Überblick zu verlieren, haben wir für Sie einen kurzen Überblick über die geplanten Maßnahmen erstellt. Vertiefte Analysen folgen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2>Das sogenannte EEG-Osterpaket im Überblick<strong><br />
</strong></h2>
<p>Das ist im sogeannten EEG-Osterpaket in Sachen Erneuerbare Energien geplant:</p>
<p>&nbsp;</p>
<h3>1. Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023</h3>
<ul>
<li>erhöhtes Ausbauziel für 2030 (80 % Erneuerbare Energien)</li>
<li>erleichterte <strong>Schutzgüterabwägung</strong>, überragendes öffentliches Interesse und öffentliche Sicherheit</li>
<li>Anhebung der <strong>Ausbaupfade</strong>, Wind: 10 GW/Jahr, Solar 22 GW/Jahr</li>
<li>Förderung der <strong>Biomasse</strong> als speicherbare Energieträger bei hochflexiblen Spitzenlastkraftwerken</li>
<li>grundsätzliche Ausnahme von <strong>Bürgerwind- und Bürgersolaranlage</strong> von der Ausschreibung</li>
<li>Weiterentwicklung der <strong>finanziellen Beteiligung der Kommunen</strong></li>
<li>erstmals <strong>Förderung wasserstoffbasierter Stromspeicherprojekte</strong></li>
<li>Finanzierung über den <strong>Bundeshaushalt</strong></li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<h3>2. Windenergie-auf-See-Gesetz</h3>
<ul>
<li>Weiterentwicklung Windenergie auf See, u. a. durch Ausschreibung nicht voruntersuchter Flächen sowie Beschleunigung der Verfahren</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<h3>3. Änderung an weiteren Gesetzen</h3>
<ul>
<li>Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)</li>
<li>Gesetz über den Bundesbedarfsplan, kurz Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG)</li>
<li>Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG)</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<h3>Das ist der aktuelle Stand beim sogenannten EEG-Osterpaket</h3>
<p>Nach dem aktuellen Kabinettsbeschluss zum EEG-Osterpaket geht es jetzt ins Gesetzgebungsverfahren. Die Verabschiedung ist bis zum Sommer geplant. Wir werden berichten, sobald sich eine Verabschiedung abzeichnet.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2>Das sogenannte Sommerpaket im Überblick</h2>
<p>Hier geht es um das <strong>Windenergie-an-Land-Gesetz</strong>, insbesondere verfahrensrechtliche Hemmnisse sollen fallen. Dafür waren zum Teil Abstimmungen mit anderen Ressorts, z. B. Umwelt und Verkehr, erforderlich. Diese Abstimmungen sind nun erfolgt. Der Regierungsentwurf soll bis zum Sommer vorliegen und dann nach der Sommerpause ins Gesetzgebungsverfahren gehen. Wir haben die Ergebnisse der bisherigen Abstimmungen für Sie zusammengefasst:</p>
<p>&nbsp;</p>
<h3>1. Windenergie und Artenschutz</h3>
<ul>
<li>schnellere und <strong>effizientere Verfahren</strong></li>
<li>bundeseinheitliche Kriterien für <strong>Vogelschutz</strong> (Achtung: Fledermausschutz soll Ländersache bleiben)</li>
<li>gebundene Entscheidung über <strong>naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung</strong></li>
<li>Erleichterungen und Vereinheitlichung für <strong>Repowering</strong></li>
<li>Erleichterung von Windenergieanlagen (WEA) in <strong>Landschaftsschutzgebieten</strong> (bis das sogenannte 2-Prozent-Ziel erreicht ist)</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<h3>Das ist der aktuelle Stand bei Windenergie und Artenschutz</h3>
<p><a href="https://www.bmuv.de/download/naturvertraeglichen-ausbau-der-windenergie-an-land-beschleunigen" target="_blank" rel="noopener">Hier</a> finden Sie das aktuelle Eckpunktepapier des Bundesumwelt- und Bundeswirtschaftsministeriums vom 4. April 2022.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h3>2. Windenergie und Funknavigationsanlagen (Drehfunkfeuer)<strong><br />
</strong></h3>
<ul>
<li><strong>Verkleinerung der Anlagenschutzbereiche</strong> für Drehfunkfeuer von 15 auf 6-7 km (für sogenannte DVOR-Anlagen)</li>
<li><strong>Außerbetriebnahme</strong> von Drehfunkfeuern (schrittweise Reduktion auf ca. 38 Drehfunkfeuer bis 2030)</li>
<li><strong>Umrüstung</strong> sogenannter CVOR-Anlagen auf DVOR-Anlagen (weniger störanfällig)</li>
<li>Anhebung des sogenannten <strong>Winkelfehlers</strong> (Störobergrenze) von 3 Grad auf 3,6 Grad</li>
<li>geringere <strong>Systemtoleranzen</strong> (insbesondere durch häufigere Überwachung und Wartung)</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<h3>3. Windenergie und Wetterradare</h3>
<ul>
<li>Verkleinerung der <strong>Abstände</strong> von Windenergieanlagen und Wetterradaren von 15 auf 5 km</li>
<li>verbesserte Analyse der Einflüsse von Windenergieanlagen bei <strong>Radarmessungen</strong></li>
<li><strong>Standortverlegungen</strong></li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<h3>Das ist der aktuelle Stand bei Windenergie und Funknavigationsanlagen sowie Wetterradaren</h3>
<p><a href="https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/massnahmenpapier-gemeinsam-fuer-die-energiewende" target="_blank" rel="noopener">Hier</a> finden Sie das Maßnahmenpapier des Bundesverkehrs- und Bundeswirtschaftsministeriums vom 5. April 2022.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h3><span class="tlid-translation translation" lang="de"><span class="" title="">Haben Sie Fragen zum Thema? Zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren!</span></span></h3>
<p><a href="/dr-axel-b-roepke/">Dr. Axel Röpke</a> und <a href="/dr-matthias-laas/">Dr. Matthias Laas</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Bild: <a href="https://unsplash.com/@dakinshaun" target="_blank" rel="noopener">Shaun Dakin</a>, unsplash.com</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://tyskret.com/eeg-osterpaket-und-sommerpaket-zur-energiewende-im-ueberblick/">EEG-Osterpaket und -Sommerpaket zur Energiewende im Überblick</a> erschien zuerst auf <a href="https://tyskret.com">TYSKRET</a>.</p>
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